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   OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 9 LA 201/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7073
OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 9 LA 201/05 (https://dejure.org/2007,7073)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.01.2007 - 9 LA 201/05 (https://dejure.org/2007,7073)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 9 LA 201/05 (https://dejure.org/2007,7073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erforderlichkeit des Herauffahrenkönnens auf ein Grundstück zur Vermittlung eines beitragsrechtlich relevanten Vorteils bei einer durch Bebauungsplan angeordneter Nutzung Gemeinbedarfsfläche Öffentliche Verwaltungen.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 NKAG; § 48 Abs. 1 NBauO,NI; § 51 Abs. 1 Nr. 14 NBauO; § 51 Abs. 2 Nr. 5 NBauO
    Fehlender wirtschaftlicher Vorteil der festgelegten Nutzung im Bebauungsplan wegen Festsetzung eines Verbots von Zufahrten und Abfahrten im Bebauungsplan; Unzulänglichkeit einer fußläufigen Erreichbarkeit und der Möglichkeit des Heranfahrens an den Fahrbahnrand; ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 3; ; NKAG § 6 Abs. 1; ; NKAG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; NBauO §§ 5 bis 49; ; NBauO § 48 Abs. 1 Nr. 1; ; NBauO § 48 Abs. 1 Nr. 11; ; NBauO § 48 Abs. 1 Nr. 11 Satz 2; ; NBauO § 51 Abs. 2 Nr. 5; ; NBauO § 51 Abs. 1 Nr. 14; ; BauNVO § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erreichbarkeitsanforderungen, Gemeinbedarfsfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Erreichbarkeit von gewerblichen Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlender wirtschaftlicher Vorteil der festgelegten Nutzung im Bebauungsplan wegen Festsetzung eines Verbots von Zufahrten und Abfahrten im Bebauungsplan; Unzulänglichkeit einer fußläufigen Erreichbarkeit und der Möglichkeit des Heranfahrens an den Fahrbahnrand; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 970
  • BauR 2007, 761
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 117/03

    Erreichbarkeit; Fußgängerstraße; Kfz; Kraftfahrzeug; Nutzfahrzeug; PKW;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 9 LA 201/05
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind bei gewerblich sowie industriell nutzbaren Grundstücken im Verhältnis zu Wohngrundstücken gesteigerte Anforderungen an die Erreichbarkeit zu stellen (Urteil des Senats vom 13.6.2001 - 9 L1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 m. w. N., Beschluss vom 11.9.2003 - 9 ME 117/03 - NVwZ-RR 2004, 142 = NdsVBl 2004, 24).

    Dass die Beurteilung eines gewerblich genutzten Grundstücks die Erreichbarkeit mit (Nutz-) Fahrzeugen erfordert, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Urteil vom 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - a. a. O.; Beschluss vom 11.9.2003 - 9 ME 117/03 - a. a. O.) und bedarf soweit ersichtlich auch nicht - etwa angesichts veränderter Umstände - der erneuten Klärung in einem Berufungsverfahren.

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 L 1587/00

    Erreichbarkeitsanforderung; Fußgängertunnel; Hinterliegergrundstück; Kurklinik

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 9 LA 201/05
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind bei gewerblich sowie industriell nutzbaren Grundstücken im Verhältnis zu Wohngrundstücken gesteigerte Anforderungen an die Erreichbarkeit zu stellen (Urteil des Senats vom 13.6.2001 - 9 L1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 m. w. N., Beschluss vom 11.9.2003 - 9 ME 117/03 - NVwZ-RR 2004, 142 = NdsVBl 2004, 24).

    Dass die Beurteilung eines gewerblich genutzten Grundstücks die Erreichbarkeit mit (Nutz-) Fahrzeugen erfordert, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Urteil vom 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - a. a. O.; Beschluss vom 11.9.2003 - 9 ME 117/03 - a. a. O.) und bedarf soweit ersichtlich auch nicht - etwa angesichts veränderter Umstände - der erneuten Klärung in einem Berufungsverfahren.

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18

    Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz;

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich dabei nicht auf der Grundlage der tatsächlichen Nutzung, sondern auf der Grundlage der etwaigen einschlägigen Festsetzungen im Bebauungsplan und anhand einer typisierenden Betrachtungsweise, die allerdings auch die konkreten Vorgaben in den planerischen Festsetzungen und deren Umsetzung zu berücksichtigen hat, soweit es um eine bauliche Nutzung geht (Senatsbeschluss vom 25.1.2007 - 9 LA 201/05 - juris Rn. 7).

    Damit setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung vom 25.1.2007 (- 9 LA 201/05 -), wonach für die bestimmungsgemäße Nutzung eines Grundstücks mit der Zweckbestimmung "Gemeinbedarfsfläche öffentliche Verwaltung" für ein Amtsgericht die Erreichbarkeit über das bei Wohngrundstücken anzulegende Maß hinausgeht (Senatsbeschluss vom 25.1.2007, a. a. O., Rn. 8).

    Dabei sind bei den Anforderungen an die Erreichbarkeit maßgeblich auch die durch den Bebauungsplan festgesetzten Stellplätze mit zu beachten, die im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Amtsgerichts stehen (Senatsbeschluss vom 25.1.2007, a. a. O., Rn. 11).

    Hinzu kommt, dass die Nutzung einer Kirche - wie ausgeführt - typischerweise nicht mit einem hohen Publikumsverkehr aus einem überörtlichen Einzugsbereich und einem An- und Abfahrtsverkehr durch größere Fahrzeuge, sei es aufgrund der Anlieferung von Verbrauchsmaterialen oder aufgrund der Anlieferung oder Abholung der Paketpost, verbunden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 25.1.2007, a. a. O., Rn. 9).

    Darüber hinaus hat der Senat entschieden, dass das erforderliche Maß der Erreichbarkeit im Hinblick auf die bestimmungsgemäße Grundstücksnutzung auch durch die von § 49 NBauO gestellten Anforderungen an die Barrierefreiheit geprägt wird (Senatsbeschluss vom 25.1.2007, a. a. O., Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Was als bestimmungsgemäße Nutzung anzusehen ist, beurteilt sich auf der Grundlage der einschlägigen Festsetzungen im Bebauungsplan und anhand einer typisierenden Betrachtungsweise, die allerdings auch die konkreten Vorgaben in den planerischen Festsetzungen und deren Umsetzung zu berücksichtigen hat (Senatsbeschluss vom 25.1.2007 - 9 LA 201/05 - juris Rn. 7).

    Erforderlich ist die Erreichbarkeit mit (Nutz-)Fahrzeugen (vgl. Senatsbeschluss vom 25.1.2007 - 9 LA 201/05 - juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Anliegers zu einem Straßenausbaubeitrag;

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2000 grundsätzlich entschieden und geht seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.11.2006 - 9 LA 342/04 -, Beschl. v. 18.7.2006 - 9 ME 189/06 - und Beschl. v. 9.12.2005 - 9 ME 388/04 -) davon aus, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (vgl. zu Erreichbarkeitsanforderungen im Einzelnen z.B. Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 sowie Beschl. v. 25.1.2007 - 9 LA 201/05 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2009 - 4 M 13/09

    Zur vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit im Straßenausbaubeitragsrecht

    Ob mit dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen auch im Straßenausbaubeitragsrecht bei gewerblich sowie industriell nutzbaren Grundstücken im Verhältnis zu Wohngrundstücken generell gesteigerte Anforderungen an die Erreichbarkeit zu stellen sind (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 25. Januar 2007 - 9 LA 201/05 -, zit. nach JURIS m.w.N.; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. A. § 35 Rdnr. 12 und 26 a.E.), muss nicht entschieden werden.

    Was als bestimmungsgemäße Nutzung anzusehen sei, beurteile sich auf der Grundlage der einschlägigen Festsetzungen im Bebauungsplan und anhand einer typisierenden Betrachtungsweise, die allerdings auch die konkreten Vorgaben in den planerischen Festsetzungen und deren Umsetzung zu berücksichtigen habe (OVG Niedersachsen, Beschl. v. 25. Januar 2007 - 9 LA 201/05 -, zit. nach JURIS).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 4 L 13/10

    Anforderungen an die Erreichbarkeit eines Grundstücks im

    Dabei kommt es auch nach der von der Klägerin in Bezug genommenen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 25.01.2007 - 9 LA 201/05 -, zit. nach juris; ebenso Driehaus, a. a. O., § 35 Rd. Nrn. 12 und 26) nicht auf dessen gegenwärtige - oder frühere - tatsächliche Nutzung an, sondern darauf, wie das Grundstück vom Eigentümer genutzt werden kann, wenn er wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen unternimmt.

    Was als bestimmungsgemäße Nutzung anzusehen sei, beurteile sich auf der Grundlage der einschlägigen Festsetzungen im Bebauungsplan und anhand einer typisierenden Betrachtungsweise, die allerdings auch die konkreten Vorgaben in den planerischen Festsetzungen und deren Umsetzung zu berücksichtigen habe (NdsOVG, Beschl. v. 25.01.2007, a. a. O.).

  • VG Osnabrück, 06.06.2008 - 1 A 557/06

    Straßenausbaubeitrag: Eigentümeridentität und beschränkte Vorteilswirkung;

    "Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2000 grundsätzlich entschieden und geht seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.11.2006 - 9 LA 342/04 -, Beschl. v. 18.7.2006 - 9 ME 189/06 - und Beschl. v. 9.12.2005 - 9 ME 388/04 -) davon aus, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (vgl. zu Erreichbarkeitsanforderungen im Einzelnen z.B. Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 sowie Beschl. v. 25.1.2007 - 9 LA 201/05 -).
  • VG Greifswald, 13.01.2010 - 3 B 1734/09

    Beitragsrechtlicher Vorteil im Straßenbaubeitragsrecht bei einem gewerblich

    Etwas anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn man den vorstehenden Ausführungen nicht folgt und mit dem OVG Lüneburg der Auffassung ist, dass bei gewerblich sowie industriell nutzbaren Grundstücken im Verhältnis zu Wohngrundstücken gesteigerte Anforderungen an die Erreichbarkeit zu stellen sind (Beschl. v. 25.01.2007 - 9 LA 201/05, Juris Rn. 8 m.w.N.).
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